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Gesetze

Das Kunstrückgabegesetz, BGBl I Nr. 181/1998, wurde 1998 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Sammlungsgegenstände aus den Österreichischen Bundesmuseen, der Nationalbibliothek und dem Bundesmobiliendepot, die im Zuge oder als Folge der NS–Gewaltherrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt sind, an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger zurückzugeben. Die für eine Rückgabe erforderlichen Untersuchungen der Bestände werden systematisch durch die Kommission für Provenienzforschung geführt.