Mit dem Kunstrückgabegesetz von 1998 hat die Republik Österreich die Verantwortung übernommen, bewegliche Kunst- und Kulturgüter, die in der Zeit des Nationalsozialismus ihren EigentümerInnen entzogen wurden, proaktiv in den bundeseigenen Sammlungsbeständen auszuforschen und an die früheren EigentümerInnen respektive deren RechtsnachfolgerInnen zu übereignen. Die Kommission für Provenienzforschung ist für die systematische Beforschung der Sammlungsbestände zuständig. Die Ergebnisse werden dem Kunstrückgabebeirat übermittelt, dieser richtet darauf basierend Empfehlungen hinsichtlich (Nicht-)Rückgaben an die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister.

Im Fall einer positiven Rückgabeentscheidung werden die EigentümerInnen bzw. RechtsnachfolgerInnen ausgeforscht und kontaktiert, um die Übergabe der Objekte in die Wege zu leiten.

Wenn Sie sich für die Arbeit der Kommission für Provenienzforschung und des Kunstrückgabebeirats interessieren, Recherchehilfe benötigen und/oder selbst auf der Suche nach entzogenen Objekten sind, finden Sie auf dieser Website umfassende Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten.